Um auf dem Therapiehof aufgenommen zu werden benötigen Sie eine Kostenzusage ihres zuständigen Leistungsträgers.
Diese beantragen Sie z.B. gemeinsam mit den Beratern und Beraterinnen der Suchtberatungsstellen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Paare aufnehmen.
Sofern eine Kostenzusage vorliegt teilt Ihnen unser Aufnahmesekretariat einen verbindlichen Aufnahmetermin mit. Durch das „Nahtlosverfahren“ der DRV Mitteldeutschland ist eine sofortige Aufnahme aus der Entzugseinrichtung möglich.
Auf dem Hof angekommen erfolgt ein Abstinenznachweis mittels Urin- und Atemluftkontrolle.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Aufnahmesekretariat wenden.